13 Sep 2026

Pickerl: Längere Intervalle kommen

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(kunid) Die Intervalle für die §57a-Begutachtung werden verlängert. Bei Neufahrzeugen ist die erste Überprüfung künftig vier Jahre nach der Erstzulassung vorgesehen, anschließend geht es alle zwei Jahre zum Pickerl. Erst ab dem zehnten Jahr ist wieder eine jährliche Begutachtung notwendig.

In den ersten zehn Jahren reduziert sich die Zahl der §57a-Überprüfungen dadurch von sieben auf vier. Der ARBÖ begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die Kosten und bürokratischen Aufwand reduzieren. Gleichzeitig mahnt der Verkehrsclub, die technische Sicherheit der Fahrzeuge im Blick zu behalten.

Mängel auch bei jüngeren Autos

Denn auch vergleichsweise neue Fahrzeuge sind nicht automatisch frei von sicherheitsrelevanten Problemen. Nach Angaben des ARBÖ weisen rund zehn Prozent der Autos bereits in den ersten Jahren relativ viele schwere Mängel oder sogar Mängel mit Gefahr in Verzug auf.

Dabei spielt das Alter des Fahrzeugs nicht immer eine entscheidende Rolle. Schäden an Reifen oder Windschutzscheiben können beispielsweise jederzeit auftreten. „Viele schwere Mängel passieren aufgrund von Umwelteinflüssen wie zum Beispiel ein Sprung in der Windschutzscheibe oder Reifenschäden, nachdem man den Randstein touchiert hat, und damit völlig unabhängig vom Fahrzeugalter“, erklärt ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig.

Längere Prüfintervalle könnten außerdem dazu führen, dass technische Probleme später erkannt werden und Reparaturen dadurch teurer ausfallen. Als Beispiel nennt der ARBÖ die Bremsanlage: Wird beginnende Korrosion an Bremsscheiben früh entdeckt, lässt sie sich unter Umständen noch kostengünstig beheben. Bleibt sie längere Zeit unbemerkt, kann daraus ein schwerer Mangel werden.

Neue Frist soll Probleme im Ausland vermeiden

Positiv beurteilt der ARBÖ die Änderung der Zeitspanne, innerhalb der die Begutachtung durchgeführt werden kann. Künftig steht dafür eine viermonatige Frist zur Verfügung. Die bisher in Österreich mögliche Überziehung des Pickerls sorgte insbesondere bei Fahrten ins Ausland immer wieder für Schwierigkeiten, weil diese Sonderregelung dort nicht anerkannt werden musste.

Der ARBÖ sieht darüber hinaus weiteres Potenzial für weniger Bürokratie. Statt der analogen Begutachtungsplakette an der Windschutzscheibe schlägt der Verkehrsclub langfristig eine digitale Lösung vor. Damit könnte nach Ansicht des ARBÖ der Aufwand für Produktion, Aufbewahrung und Abwicklung der Pickerl deutlich reduziert werden.

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