Wenn der Koffer nicht ankommt
(kunid) Probleme mit dem Fluggepäck sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch zusätzliche Kosten verursachen. Reisende haben gegenüber der Fluggesellschaft Ansprüche – vorausgesetzt, der Schaden wird rechtzeitig gemeldet.
Wer am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer wartet, sollte den Verlust noch am Flughafen beim Gepäckdienst melden. Dort wird in der Regel ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) erstellt. Der ÖAMTC empfiehlt, eine Kopie des Formulars oder die digitale Bestätigung aufzubewahren, da sie für die weitere Abwicklung benötigt werden kann.
Fristen unbedingt beachten
Zusätzlich zur Meldung am Flughafen muss verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Aufgabegepäck der Fluggesellschaft schriftlich gemeldet werden, wenn Ansprüche geltend gemacht werden sollen.
Bei einer Beschädigung beträgt die Frist höchstens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks. Kommt der Koffer verspätet an, bleiben nach der Zustellung 21 Tage Zeit für die schriftliche Meldung. Ist das Gepäck 21 Tage nach dem vorgesehenen Übergabetermin noch nicht angekommen, gilt es als verloren. Unabhängig von diesen Fristen sollte die Fluggesellschaft möglichst rasch verständigt werden.
Für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haften Fluggesellschaften derzeit bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.600 Euro. Bei besonders wertvollen Gegenständen kann daher eine zusätzliche Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. Je nach Fluggesellschaft besteht außerdem die Möglichkeit, einen höheren Gepäckwert bereits beim Check-in gegen Aufpreis zu deklarieren.
Ersatzkäufe bei verspätetem Gepäck
Kommt der Koffer verspätet am Urlaubsort an, dürfen notwendige Dinge für die Zeit ohne das eigene Gepäck gekauft werden. Dazu können etwa Hygieneartikel, Unterwäsche, Nachtwäsche oder frische Kleidung gehören. Manche Fluggesellschaften stellen dafür auch ein sogenanntes Overnight-Kit bereit.
„Wichtig ist, dass sich Reisende vernünftigerweise nur das Notwendigste zu nachvollziehbaren Preisen kaufen“, erklärt Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung. Welche Anschaffungen angemessen seien, hänge auch vom Zweck der Reise ab.
Sämtliche Rechnungen sollten unbedingt aufbewahrt werden, da sie für die Rückerstattung durch die Fluggesellschaft benötigt werden.
Gepäck schon vor der Reise prüfen
Probleme lassen sich zwar nicht immer verhindern, einige Fragen können aber bereits vor der Buchung geklärt werden. Je nach Flugtarif unterscheiden sich die erlaubte Menge und das Gewicht von Hand- und Aufgabegepäck teilweise erheblich. Wer wertvolle Gegenstände mitnimmt, sollte zudem prüfen, bis zu welcher Höhe diese bei Verlust oder Beschädigung abgesichert sind und ob zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll ist.

