02 Aug 2026

Waldbrände können Urlaubspläne durchkreuzen

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(kunid) Naturkatastrophen können eine Reise kurzfristig unmöglich machen. Ob eine kostenlose Stornierung möglich ist, hängt jedoch von der Art der Buchung und der konkreten Gefahrenlage ab.

Schwere Waldbrände in Ländern wie Frankreich, Spanien oder Italien führen immer wieder zu Evakuierungen und Straßensperren. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass Reisende ihre Rechte kennen sollten, wenn Naturkatastrophen den Urlaub beeinträchtigen.

Wann eine kostenlose Stornierung möglich ist

Bei Pauschalreisen können Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände wie Waldbrände die Anreise oder den Aufenthalt erheblich beeinträchtigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gefahr den gebuchten Urlaubsort oder dessen unmittelbare Umgebung betrifft.

Liegt der Brand weit entfernt und gibt es am Reiseziel keine nennenswerten Einschränkungen, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. Beginnt die Reise erst in einigen Wochen, empfiehlt es sich zudem, die weitere Entwicklung abzuwarten. Sind einzelne Programmpunkte oder Sehenswürdigkeiten nicht zugänglich, kann unter Umständen eine Preisminderung infrage kommen.

Für Individualreisen gelten andere Regeln

Wer Flug und Unterkunft selbst gebucht hat, muss meist mit strengeren Stornobedingungen rechnen. Ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen sowie dem nationalen Recht ab. Ein Rücktritt ohne Stornokosten kommt grundsätzlich nur infrage, wenn die Unterkunft oder deren unmittelbare Umgebung direkt von den Waldbränden betroffen ist.

Wenn der Waldbrand während des Urlaubs ausbricht

Kommt es erst während des Aufenthalts zu einem Waldbrand, gelten ebenfalls unterschiedliche Regelungen. Bei Pauschalreisen muss sich der Reiseveranstalter um notwendige Unterstützung und gegebenenfalls den Rücktransport kümmern. Individualreisende sollten sich hingegen umgehend mit ihrer Reiseversicherung sowie den gebuchten Leistungsträgern in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen und eine mögliche Kostenübernahme zu klären. Sind Flüge wegen gesperrter Flughäfen nicht möglich, müssen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder notwendige Hotelübernachtungen übernehmen.

Unabhängig von der Reiseform empfiehlt es sich, die aktuelle Lage am Urlaubsort regelmäßig zu verfolgen und den Anweisungen der örtlichen Behörden Folge zu leisten.

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