30 Jun 2019

„Nicht ohne meine Drohne in den Urlaub“

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(kunid) Der Drohnen-Spaß im Urlaub kann teuer werden, gilt es doch das jeweilige nationale Recht zu berücksichtigen – und die rechtlichen Bestimmungen sind in den Lieblingsurlaubsländern der Österreicher sehr unterschiedlich. Deswegen: Informieren Sie sich vorab, sonst drohen empfindliche Strafen, in Griechenland etwa bewegt sich der Strafrahmen bis maximal 250.000 Euro.

Der Drohnen-Boom hält mittlerweile schon einige Jahre an – und zwar grenzübergreifend: Auch im Sommerurlaub ist das kleine und meist preisgünstige Flugobjekt mit im Gepäck.

Doch Vorsicht: In den Top-Urlaubsländern der Österreicher gelten recht unterschiedliche Regelungen und Gesetze hinsichtlich der Drohnennutzung. Doris Wendler von der Wiener Städtischen Versicherung erklärt dazu: „Besitzer von Drohnen sind sich der Risiken und drohenden Strafen meist gar nicht bewusst. Diese können im jeweiligen Urlaubsland durchaus teuer ausfallen.“

In den europäischen Ländern gelten je unterschiedliche Regelungen die Drohne betreffend. Welche?

Drohnen in Italien und Kroatien

In Italien gelten in vielen Städten wie Rom, Venedig und über dem Vatikan Flugverbote für Drohnen. Darüber hinaus ist es verboten an Stränden zu fliegen, wenn sich andere Personen dort aufhalten. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend.

In Kroatien ist es Urlaubern verboten, Aufnahmen mit einer Kamera-Drohne zu erstellen. Allgemein dürfen Drohnen nur in Sichtweite und maximal 120 Meter über Grund fliegen. Zudem ist vorab eine Genehmigung der kroatischen Flugsicherheit einzuholen und es besteht Versicherungspflicht. Kroatien hat weiters die Drohnen in Kategorien eingeteilt, bei denen nach Gewicht und Geschwindigkeit unterschieden wird.

Drohnen in Spanien und Griechenland

In Spanien ist das Fliegen mit Drohnen ohne Anforderungen erlaubt, regionale Behörden können aber eigene Auflagen erlassen. Zudem herrscht ein Nachtflugverbot für Drohnen über zwei Kilogramm und es ist eine Flughöhe von 121,9 Meter einzuhalten. In jedem Fall gibt es eine Kennzeichnungspflicht, d.h. dass an der Drohne eine Plakette mit Namen, Adresse, Seriennummer und Drohnentyp montiert sein muss.

Griechenland hat 2017 verbindliche Regeln für Drohnen-Piloten eingeführt. Drohnen-Flüge sind grundsätzlich erlaubt, allerdings ist vorab eine Erlaubnis einzuholen, wenn die Distanz zwischen Piloten und Drohne mehr als 50 Meter ist. Ohne Genehmigung darf die Drohne in Griechenland nicht höher als 49 Meter über Grund fliegen, außerdem sind Drohnen-Flüge nur bei Tageslicht erlaubt. Wer gegen die griechischen Drohnen-Gesetze verstößt, kann ordentlich zur Kasse gebeten werden: der Strafrahmen bewegt sich zwischen 500 und 250.000 Euro.

Allgemeine Regelungen

Ganz allgemein gelten in jedem Urlaubsland Flugverbotszonen. So ist etwa ein Abstand von mindestens fünf Kilometern zu Flughäfen einzuhalten.

Drohnen-Piloten müssen immer in Sichtweite zur Drohne fliegen und auch die Privatsphäre anderer Menschen beachten. Etwaige Verletzungen der Persönlichkeitsrechte sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Mitunter sind Spielzeugdrohnen (leichter als 250 Gramm) je nach Nutzung in der Haushaltsversicherung mitversichert.

Drohnenbesitzer sollten daher vor ihrer Abreise in den wohlverdienten Urlaub ihren Berater konsultieren: der klärt sie über Versicherungen auf, die gegen Personen- und Sachschäden absichern.

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