19 Mai 2019

Regelungen für E-Tretroller in Österreich und im Ausland

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(kunid) Der E-Tretroller kristallisiert sich mehr und mehr als Kursstreckenfahrzeug in Städten heraus. Damit ist er zum Rechtsobjekt geworden, in Österreich wie in Ausland, auch für Versicherungen hat er selbstverständlich Relevanz.

In Österreich sind Elektro-Tretroller mit der 31. StVO-Novelle rechtlich Fahrrädern gleichgestellt worden, solange sie unter den Grenzen von 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bleiben. Das bedeutet ein Fahrverbot auf Gehsteigen und Schutzwegen.

Auch ist es Fahrern damit verboten, ohne Freisprechanlage zu telephonieren oder mit über 0,8 Promille zu fahren. Jeder Roller müsse zudem mit Bremsvorrichtung, Rückstrahlern, zumindest Folien, sowie Vorder- und Rücklicht ausgestattet sein.

Damit ist Österreich kein Einzelfall. In vielen europäischen Metropolen werden Elektro-Tretroller mehr und mehr für kurze Strecken gebraucht. Das macht es notwendig, sie als Verkehrsteilnehmer zu begreifen und notfalls Fragen nach der Haftung zu stellen.

Ausland

Das Verbot von elektrischen Tretrollern auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen ähnelt der Lage in Peru. Dort ist ein solches Gesetz kürzlich als Folge eines schweren Unfalls eingeführt worden.

Anders in Deutschland – dort ist geplant, die Zulassung von E-Tretrollern in Fußgängerzonen zu erlauben. Mit der geplanten Verordnung, die noch für dieses Frühjahr geplant ist, würden die Roller aber eine Zulassung benötigen, also auch ein Kennzeichen und eine Pflichtversicherung.

Spezielle Regeln für die Scooter sind europaweit eher unüblich. In Tschechien sind sie auch Fahrrädern gleichgestellt, in Slowenien und der Schweiz E- Bikes. Im Allgemeinen dürfen Fahrradwege von Rollerfahrern benutzt werden.

In den Niederlanden und der Schweiz besteht zudem eine Altersbegrenzung von über 16 Jahren, in Portugal Helmpflicht. Touristen ist zu empfehlen, sich vor der Benutzung über die Rechtslage im Ausland zu informieren.

Versicherung

Unter einer Leistung von 600 Watt ist ein Tretroller nicht als Kraftfahrzeug anzusehen und fällt somit in der Regel in die normale Haushaltsversicherung. Darüber ist es nicht allgemein feststellbar, möglicherweise ist ein Ausschluss von E-Tretrollern in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

Die Höhe der Deckungssumme sollte ebenfalls geprüft werden. Städtereisenden ist zu empfehlen, eine Kopie der entsprechenden Versicherungspassage mit sich zu führen, so sie beabsichtigen, gemietete Roller zu nutzen.

Die ÖAMTC-Rechtsberatung, die für Mitglieder kostenlos zur Verfügung steht, ist auf solche Fragen spezialisiert und kann immer zu Rate gezogen werden. Ansonsten ist es zu empfehlen, einen Versicherungsberater zu konsultieren, der mit der Lage im In-, wie im Ausland vertraut ist.

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