01 Okt 2017

Vorsicht Wildwechsel

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(kunid) Jedes Jahr passieren in Österreich 70.000 bis 80.000 Verkehrsunfälle mit Wildtieren, welche Sach- und zum Teil auch Personenschäden zur Folge haben. Besonders ab Oktober ist wieder mit einem erhöhten Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen, daher sollten Kfz-Lenker besonders vorsichtig sein und wissen, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand erblicken.

Ein Unfall mit einem Wildtier kann dramatische Folgen haben. Ein Fahrzeug, das mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern mit einem Reh kollidiert, ist einer Aufprallwucht von rund einer halben Tonne ausgesetzt. Bei 100 Stundenkilometern sind es bereits etwas zwei Tonnen, wie die Asfinag zu bedenken gibt.

Handelt es sich um ein schwereres Tier wie ein Wildschwein oder einen Hirsch, ist die Aufprallwucht um einiges höher. Neben schweren Schäden an den an Wildunfällen beteiligten Autos sind jedes Jahr zwischen 300 bis 350 Verletzte, aber auch Tote zu beklagen. Zudem überleben die meisten der angefahrenen Tiere einen solchen Unfall nicht.

Wildunfallrisiko besteht bei jeder Tages- und Jahreszeit

Zwar ereignen sich Wildunfälle das ganze Jahr über, doch besonders im Oktober und November ist vermehrt mit Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen. Durch das Abernten der Getreide- und Maisfelder verlieren viele Wildtiere wie Wildschweine oder Rehe nach Angaben von Experten ihre schützende Deckung auf den Feldern und wechseln daher zur Futtersuche häufiger zwischen verschiedenen Orten hin und her.

Und es gibt noch einen Grund, warum im Herbst das Wildunfallrisiko hoch ist: „In dieser Jahreszeit kommt es aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse zu besonders vielen Unfällen mit Wildtieren“, so der Verband der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO).

Mit einem Wildwechsel ist zudem zu jeder Tages- und Nachtzeit zu rechnen. Allerdings ist das Wildunfallrisiko morgens zwischen 5 und 7 Uhr und abends zwischen 20 und 23 Uhr am höchsten, wie nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) die Unfallstatistiken auch belegen. Laut KFV sind Wildtiere nämlich in der Morgendämmerung und abends am aktivsten.

Wenn plötzlich ein Reh auf der Straße steht …

Es gibt jedoch diverse Verhaltensmaßnahmen, die das Risiko eines Wildunfalles minimieren. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Waldstücken sowie auf Feldern und Wiesen mit Büschen am Wegesrand sowie auf Straßen mit Wildwechsel-Warnschildern und bei eingeschränkter Sicht wie Nebel angebracht. Hier sollten Autofahrer langsam fahren, bremsbereit sein und den Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern sowie den Fahrbahnrand auf beiden Seiten beobachten.

Wird ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand gesichtet, sollte man nach Angaben des Oberösterreichischen Zivilschutzverbandes und Oberösterreichischen Landesjagdverbandes das Licht abblenden, kontrolliert abbremsen und mehrmals hupen. Fernlicht blendet nämlich die Tiere so, dass sie die Orientierung verlieren und zum Teil instinktiv auf die Lichtquelle zulaufen. Bremsen ist deshalb notwendig, da aufgeschreckte Tiere oft unvermittelt auf die Straße springen.

Grundsätzlich leben die meisten Wildtiere im Rudel, das heißt, ist ein Tier zu sehen, muss mit mehreren Tieren gerechnet werden. Daher ist es wichtig, dass man, selbst wenn kein Tier mehr zu sehen ist, nur langsam weiterfährt. Ist eine Kollision nicht zu vermeiden, ist es oft sinnvoller, abgebremst mit einem Tier zusammenzustoßen als unkontrolliert auszuweichen und zum Beispiel gegen einen Baum oder ein entgegenkommendes Fahrzeug zu prallen.

… und ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden konnte

Kam es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, sollte als erstes die Warnblinkanlage angeschaltet und das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt werden. Dann gilt es vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen und danach die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern. Egal, ob das angefahrene Tier verletzt wurde und liegen bleibt oder aber wegrennt, in beiden Fällen ist grundsätzlich die Polizei umgehend zu verständigen.

Denn die Polizei verständigt die örtlich zuständige Jägerschaft, welche dann das verletzte Tier bergen oder aber in der Umgebung suchen. Auf keinen Fall sollte man ein verletztes oder vermeintlich totes Tier anfassen. Denn verletzte Tiere können sehr aggressiv und gefährlich sein. Nur wenn das Tier sicher tot ist und die Lage des Tieres den übrigen Verkehr behindert, kann man es entfernen. Aus hygienischen Gründen sollte man sich dazu vorher die Handschuhe aus dem Verbandskasten anziehen.

Wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, ohne die Unfallstelle zu sichern, riskiert eine Strafe, denn ein Wildschaden muss gemäß Paragraf 4 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Übrigens, wer ein verletztes oder getötetes Wildtier mitnimmt, kann wegen Wilddiebstahl angezeigt werden.

Kostenschutz bei Wildunfällen

Tipp: Besteht für ein Auto oder ein anderes Kfz eine Teilkaskoversicherung, auch Elementarkasko genannt, übernimmt diese mögliche Sachschäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Als Haarwild zählen unter anderem Rehe, Hasen, Dachse, Füchse und Wildschweine. Einige Kfz-Versicherer bieten in der Teilkaskoversicherung auch Versicherungsschutz bei Schäden durch eine Kollision mit sonstigen Tieren wie Pferden, Rindern oder Vögeln.

Besteht für das betreffende Kfz eine Vollkaskoversicherung, ist nicht nur automatisch der Teilkaskoschutz enthalten, sondern dann sind der Zusammenstoß mit allen Tierarten, aber auch selbst verschuldete Unfälle versichert. Die Vollkaskoversicherung leistet beispielsweise auch für Unfallschäden, die entstehen, weil man einem Tier ausweicht und dabei mit dem Auto in den Graben oder gegen einen Baum fährt. Für eine problemlose und schnelle Schadenregulierung durch die Kaskoversicherung sind Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Kfz sinnvoll.

Prinzipiell ist es für die Anspruchstellung gegenüber der Kfz-Versicherung wichtig, sich von der Polizei oder des Jagdausübungs-Berechtigten eine Wildschaden-Bescheinigung ausstellen zu lassen. Unfallspuren wie Haar- oder Fellreste des Wildtieres dürfen deswegen vor der Unfallaufnahme durch die Polizei nicht beseitigt werden. Grundsätzlich muss ein Kaskoschaden umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall dem Versicherer gemeldet werden.

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