24 Sep 2017

Für eine garantierte lebenslange Rente

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(kunid) Wer im Alter finanziell gut aufgestellt sein möchte, kann sich nicht alleine auf die gesetzliche Pension verlassen. Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich diverse Vorsorgelösungen an, um das Einkommensdefizit zwischen bisherigem Aktiveinkommen und der zu erwartenden staatlichen Pension zu minimieren.

Wenn es um eine ausreichende Absicherung des Alterseinkommens geht, müssen zahlreiche Faktoren wie die voraussichtliche staatliche Pensionshöhe, sonstige Einnahmen und Ausgaben im Rentenalter berücksichtigt werden.

Ein Versicherungsfachmann kann mithilfe komplexer Computerprogramme ermitteln, wie hoch die Absicherung des Einzelnen im Alter entsprechend der aktuellen Situation sein wird beziehungsweise inwieweit eine Versorgungslücke besteht. Außerdem kann der Experte aufzeigen, welche Absicherungslösungen individuell sinnvoll sind und wie der Einzelne eine staatlich geförderte Altersvorsorge optimal nutzen kann.

Private Altersvorsorge

Eine klassische private Rentenversicherung garantiert beispielsweise, wenn vereinbart, eine lebenslange Rente. Die Rentenhöhe setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, einer vertraglich garantierten Verzinsung und den erwirtschafteten Überschüssen des gewählten Versicherers zusammen.

Im Detail: Der Garantiezins, den die Versicherer für neu abgeschlossene Rentenversicherungen maximal garantieren dürfen – auch Höchstzinssatz genannt –, wird von Österreichs Finanzmarktaufsichts-Behörde (FMA) festgelegt.

Für Polizzen, die vor einer Änderung des Garantiezinssatzes abgeschlossen wurden, bleibt der bei Vertragsabschluss garantierte Höchstzinssatz bestehen. Doch die Erträge einer Rentenversicherung bestehen nicht nur aus den garantierten Zinserträgen. Zusätzlich erhält der Versicherungskunde üblicherweise noch eine variable Gewinnbeteiligung.

Verschiedene Varianten

Es werden verschiedene Rentenversicherungs-Varianten angeboten. Bei einer privaten Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung spart der Kunde ein Kapital durch regelmäßige Zahlungen an. Nach Erreichen eines in der Polizze festgelegten Zeitpunkts erhält der Kunde eine lebenslange monatliche Rente.

Selbst, wenn das bis zum Beginn der Rentenzahlung angesparte Kapital im Laufe der Rentenzahlungsdauer aufgebraucht ist, wird die vereinbarte Rente weiterhin bis zum Tod der versicherten Person ausgezahlt. Wurde in der Polizze ein Kapitalwahlrecht vereinbart, kann sich der Kunde statt einer Rente auch eine Kapitalabfindung in Form einer einmaligen Geldsumme auszahlen lassen.

Eine weitere Variante ist eine Rentenversicherung mit sofortiger Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag (Einmalerlag). Bei einer solchen Polizze erhält der Kunde, nachdem er einen Einmalbetrag geleistet hat, ohne Wartezeit sein Leben lang eine monatliche Rentenzahlung.

Private Rente mit staatlicher Förderung

Eine besondere Variante der privaten Rentenversicherung ist die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der sogenannten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (PZV). Jeder, der hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist förderberechtigt, wie Arbeitnehmer, Unternehmer, Freiberufler, Beamte, Landwirte und Hausfrauen/-männer und Studenten, die in Österreich wohnen. Gefördert werden nur Polizzen, bei denen eine Garantie besteht, dass die eingezahlten Beträge inklusive der staatlichen Prämien bis zum Vertragsablauf erhalten bleiben und somit Verluste ausgeschlossen sind.

Die staatliche Förderung erfolgt zum einen durch Steuervergünstigungen und zum anderen durch eine jährliche Zulage in prozentualer Abhängigkeit – je nach Marktzinsniveau sind das zwischen 4,25 und 6,75 Prozent – zur eingezahlten Jahresprämie. Jedes Jahr wird die maximale Förderhöhe der Zulage oder Prämie, die der Staat pro Vertrag zahlt, entsprechend der aktuellen Marktzinslage und den Sozialversicherungs-Werten angepasst. Für 2017 beträgt der Prozentsatz zur Berechnung der maximalen vom Staat bezahlten Prämie 4,25 Prozent und ist damit seit dem Jahr 2012 gleich.

Die maximale geförderte Prämie pro Jahr ist auf 1,53 Prozent des 36-Fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherungen (2017: 4.980 Euro) begrenzt. Das sind 2017 2.742,98 Euro (1,53 Prozent von 36 mal 4.980 Euro). Die Zulage beträgt dann 116,58 Euro (4,25 Prozent von 2.742,98 Euro). Ein PZV-Vertrag muss laut gesetzlichen Vorgaben mindestens zehn Jahre laufen, sofern man bei Vertragsabschluss noch keine 50 Jahre alt ist. Eine vereinbarte Rentenauszahlung erfolgt als lebenslange garantierte Privatpension und ist steuerfrei.

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