05 Jul 2026

Neue Fluggastrechte ab 2027

0 Kommentare

(kunid) Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Sie bringt mehr Transparenz und stärkt in mehreren Bereichen die Rechte von Reisenden.

Die neuen EU-Regeln sollen nach aktuellem Stand ab Herbst 2027 gelten. Bis dahin bleiben die bisherigen Fluggastrechte unverändert. Reisende können sich daher weiterhin auf die bestehenden Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen und Betreuungsleistungen berufen.

Entschädigung bleibt ab drei Stunden

Eine der wichtigsten Neuerungen aus Sicht von Konsumentenschützern ist, dass die bisherige Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungen bei Flugverspätungen erhalten bleibt. Frühere Vorschläge, diese auf vier oder mehr Stunden anzuheben, wurden nicht übernommen.

Damit können Fluggäste auch künftig – je nach Flugstrecke – Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro haben.

Mehr Transparenz und bessere Information

Künftig müssen Fluggesellschaften die Kosten für Handgepäck im Buchungsprozess klar ausweisen. Ein persönlicher Gegenstand bleibt kostenlos. Außerdem sollen Airlines ihre Passagiere innerhalb von 96 Stunden aktiv über mögliche Entschädigungsansprüche informieren.

Verbesserungen gibt es auch für Familien und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Kinder unter 14 Jahren sollen künftig ohne Zusatzkosten neben ihrer Begleitperson sitzen können. Entsprechende Regelungen gelten auch für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere.

Rückflug und Hotelkosten

Künftig dürfen Fluggesellschaften den Rückflug nicht mehr verweigern, wenn Reisende den Hinflug nicht genutzt haben. Die sogenannte No-Show-Praxis wird damit abgeschafft.

Nicht alle Änderungen bedeuten jedoch eine Verbesserung. So können bestimmte Streiks künftig als außergewöhnliche Umstände gelten, wodurch Entschädigungsansprüche entfallen können. Zudem wird die Kostenübernahme für Hotelübernachtungen bei Flugausfällen grundsätzlich auf drei Nächte begrenzt. Für besonders schutzbedürftige Personen gelten Ausnahmen.

Bis 2027 gilt das bisherige Recht

Für den Sommerurlaub 2026 ändert sich noch nichts. Bei Flugverspätungen oder Annullierungen gelten weiterhin die bisherigen EU-Fluggastrechte. Fluggesellschaften sind unter anderem verpflichtet, Reisende bei längeren Wartezeiten zu betreuen und über ihre Ansprüche zu informieren. Werden notwendige Verpflegung oder andere Unterstützungsleistungen nicht angeboten, sollten Belege aufbewahrt werden, damit entstandene Kosten gegebenenfalls geltend gemacht werden können.

[zum Anfang]