Vorsicht, Wildwechsel!
(kunid) Vor allem in den Morgen- und Abendstunden kann es Autofahrern in der dunklen Jahreszeit passieren, dass plötzlich Wildtiere auf der Fahrbahn stehen. Deshalb können sie gar nicht vorsichtig genug sein.
Eine Kollision mit einem Tier kann unerwartet schwere Folgen haben, weil bei einem Unfall mit einem Wildtier enorme Kräfte frei werden, warnen Experten und liefern auch Beispiele.
Ein tonnenschweres Reh
Ein Hase mit einem Gewicht von fünf Kilo wird bei einem Zusammenstoß mit Tempo 100 plötzlich zu einem Geschoss mit rund 125 Kilo. Ein 40 Kilo schweres Reh prallt mit fast einer Tonne auf. Hirsche und Wildschweine erreichen ein Aufschlaggewicht von weit über einer Tonne.
Um den Schaden so gering zu halten wie möglich können Autofahrern nur eines tun: das Tempo reduzieren! Wer langsamer unterwegs ist, hat mehr Zeit, auf die plötzliche Gefahrensituation richtig zu reagieren und zu versuchen, den Zusammenprall zu vermeiden, was nicht ganz einfach ist: Der Bremsweg verlängert sich bei nassen oder schneebedeckten Straßen um ein Vielfaches.
Worauf man achten muss
Die Tipps der Verkehrs- und Sicherheits-Experten:
- Speziell auf wenig befahrenen Nebenstraßen besonders vorausschauend fahren.
- In Wildwechsel-Zonen ein angemessenes Tempo einhalten.
- Vor allem bei Übergängen zwischen Feld und Wald, in Waldbereichen oder bei Obstgärten mit Wildwechsel rechnen.
- Wenn Rehwild bei Dämmerung oder Nacht die Straße überquert, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Dauerhupe vermeiden, Fernlicht irritiert das Wild, sodass es einfach mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt.
- Das Fahrzeug nicht verreißen oder Haken schlagen.
- Wenn ein Zusammenstoß nicht mehr vermeidbar ist, das Lenkrad gut festhalten, damit das Fahrzeug beim Zusammenprall nicht von der Spur abkommt und in den Gegenverkehr kracht.
Wenn der Wildunfall passiert ist, muss die Unfallstelle abgesichert und sofort die Polizei verständigt werden. Wer keine Meldung vornimmt, macht sich strafbar.
Versicherung rasch benachrichtigen
Unverzüglich benachrichtigen muss man auch die Versicherung, wenn man eine Kaskoversicherung für das Kraftfahrzeug abgeschlossen hat. Die entsprechende Unfallbestätigung für die Versicherung wird von der Polizei ausgestellt. Wenn sie fehlt zahlt die Versicherung nichts.
Übrigens: Das tote Tier darf nicht mitgenommen werden.

