Wie man Kollisionen mit Wild vermeidet
(kunid) In der dunklen Jahreszeit steigt die Gefahr von Wildunfällen stark an. Vor allem wenn Rehe oder Hirsche die Fahrbahn überqueren und es zu einem Zusammenprall kommt, sind schwere Schäden nahezu unvermeidlich.
Der Grund sind die enormen Kräfte, die bei einem Unfall mit einem Wildtier frei werden. Fachleute haben berechnet, dass ein 40 Kilo schweres Reh mit fast einer Tonne auf dem Kfz aufprallt. Nicht selten endet der Unfall für das Tiere tödlich und für den Autofahrer mit erheblichen Sachschäden oder Verletzungen.
Unfallbestätigung durch die Polizei
Zwar ist in der Kaskoversicherung für das Auto meist auch ein Wildunfall eingeschlossen, doch muss man im Regelfall dabei Selbstbehalte in Kauf nehmen. Bei einem Unfall muss man die Versicherung informieren und ihr eine Bestätigung über den Unfall übermitteln die von der Polizei ausgestellt wird. Ohne diese Bestätigung gibt es keine Entschädigung.
So beugt man vor
Weil vorbeugen besser ist als reparieren, hier die wichtigsten Tipps, wie man Wildunfälle vermeiden kann.
- Tempo reduzieren, denn bei geringerer Geschwindigkeit bleibt mehr Zeit, auf die plötzliche Gefahrensituation richtig zu reagieren. Außerdem können die Signalanlagen, die entlang besonders gefährlicher Straßenstücke installiert sind, nur dann einwandfrei funktionieren, wenn das vorbeifahrende Auto nicht schneller als 70 km/h unterwegs ist.
- Speziell am Land auf wenig befahrenen Nebenstraßen besonders vorausschauend fahren und bei Wildwechsel-Zonen das Tempo nochmals drosseln.
- Besondere Vorsicht geboten ist bei Übergängen zwischen Feld und Wald, in Waldbereichen oder bei Obstgärten, dort kommt es häufig zum Wildwechsel.
- Wenn ein Reh die Straße überquert soll man mehrmals kurz die Hupe betätigen, aber die Dauerhupe vermeiden. Keinesfalls das Fernlicht einschalten, denn es irritiert das Wild, sodass es einfach mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt.
Was nach dem Unfall zu tun ist
Wenn es trotzdem zu einem Zusammenprall mit einem Tier kommt, muss man die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen, denn gemäß Straßenverkehrsordnung besteht bei einem Wildschaden unverzüglich Verständigungspflicht. Wer keine Meldung vornimmt, macht sich strafbar. Ein totes Tier darf übrigens nicht mitgenommen werden.

