04 Mai 2025

Starkes Jahr 2024 für Österreichs Vorsorgekassen

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(kunid) Die betriebliche Vorsorge ist angesichts einer alternden Gesellschaft und steigender Lebenserwartung ein integraler Bestandteil der modernen Vorsorgeplanung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet das GrECo Health & Benefits Consulting Team zum bereits 18. Mal auch die Leistungsfähigkeit der heimischen Betrieblichen Vorsorgekassen.

„Die betriebliche Vorsorge wird in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen – nicht nur als Ergänzung zur staatlichen Pension, sondern als unverzichtbare ergänzende Säule für einen finanziell gesicherten Ruhestand. Unsere Analyse zeigt, dass sich Anbieter am Markt zusammenschließen und neue rechtliche Rahmenbedingungen sowohl die Digitalisierung als auch die Sicherheit der Geschäftsprozesse voranschreiten lassen“, erklärt Joachim Schuller, Competence Center Manager Health & Benefits.

Markterholung setzt sich fort – Vorsorgekassen mit solider Performance

2024 setzte sich der positive Trend an den Kapitalmärkten fort: Nach einem herausfordernden Jahr 2022 verzeichneten die Vorsorgekassen 2023 eine starke Durchschnittsperformance von 4,5 %. 2024 konnte dieses Plus erneut ausgebaut werden und betrug 4,7 %.

Die Spannbreite der einzelnen Jahresrenditen reichte dabei von +2,8 % bis +6,0 %.

Das verwaltete Kapital der Betrieblichen Vorsorgekassen wuchs somit um 2,4 Mrd. Euro auf 21,3 Mrd. Euro – ein Plus von 12,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Weniger Anbieter, mehr Veranlagungsmöglichkeiten

Die Zahl der Anbieter auf dem Markt ist mittlerweile auf sieben gesunken. Diese Entwicklung zeigt die zunehmende Konzentration am Markt: Weniger, dafür größere und leistungsfähigere Anbieter prägen das Bild der betrieblichen Vorsorge in Österreich.

Neben der Marktentwicklung sorgen neue gesetzliche Vorgaben für positive Entwicklungen: Einerseits stärkt die Umsetzung des Digital Operational Resilience Act (DORA) die IT-Sicherheit. Außerdem schafft die BMSVG-Novelle 2024 mehr Flexibilität bei der Veranlagung in Alternative Investmentfonds (AIFs) und in Derivate, dies ermöglicht, gezielter auf Marktentwicklungen zu reagieren und das Portfolio breiter aufzustellen.

Wunsch nach der Pensionslösung für alle

Aktuell gewinnt die Diskussion rund um die Einführung eines sogenannten Generalpensionskassenvertrags wieder an Bedeutung. Damit sollen alle Beschäftigten, die Anspruch auf eine Abfertigung Neu haben, die Möglichkeit erhalten, das angesparte Kapital nicht nur als Einmalzahlung mit 6 % Steuerabzug, sondern alternativ als lebenslange, steuerfreie Rente zu beziehen. Davon würden aktuell vor allem Gut- und Besserverdiener:innen profitieren, da nur diese über entsprechend hohe Guthaben für eine Verrentung verfügen.

„Neben staatlichen Pensionen braucht es betriebliche Modelle, um finanzielle Sicherheit im Ruhestand für alle Beschäftigten zu gewährleisten, so sind viele Experten überzeugt. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der Herausforderungen für das staatliche System müssen nachhaltige, kapitalgedeckte Modelle wie die Abfertigung Neu gestärkt werden – und zwar so, dass sie für alle Einkommensgruppen eine zugängliche und wirksame Ergänzung zur staatlichen Pension sind. Ein Blick nach Skandinavien zeigt, wie erfolgreich ergänzende Vorsorgemodelle dort bereits seit Jahren etabliert sind“, ordnet Joachim Schuller die Situation ein.

Der Blick nach vorn – Weichen für eine zukunftssichere Vorsorge

Fest steht: Um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern, wird in Österreich mehr Eigenvorsorge nötig sein als bisher angenommen. Die ausschließliche Finanzierung durch staatliche Pensionssysteme stößt zunehmend an ihre Grenzen. Der internationale Vergleich zeigt: gefragt sind neue, tragfähige und ergänzende Konzepte – etwa durch betriebliche Vorsorgemodelle oder steuerliche Anreize, die gemeinsam zu einem stabileren und individuell anpassbaren Altersvorsorgesystem beitragen. Flächendeckend lässt sich dies am besten umsetzen, wenn es über die 2.Säule (Betriebliche Vorsorge) implementiert wird.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Wahl der passenden Betrieblichen Vorsorgekasse trägt dazu bei, langfristig das Beste für die Belegschaft herauszuholen. Denn für viele Beschäftigte ist vor allem die jährliche Veranlagungsleistung der Kasse ausschlaggebend.

Wer einen Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse plant, sollte jedoch frühzeitig aktiv werden: Damit der neue Anbieter mit 1.Jänner 2026 wirksam wird, müssen alle Formalitäten spätestens bis 30. Juni 2025 abgeschlossen sein. Die wichtigsten Fristen und Schritte sind in der Timeline der Studie kompakt zusammengefasst.

Wie auch immer Sie zur Betrieblichen Vorsorge stehen: Besprechen Sie sich auch mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater über das „Generalthema Vorsorge“.

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